Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – visuSolution GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Lieferungen und Leistungen der visuSolution GmbH (im Folgenden „vS“ genannt) erfolgen auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmen und Verbraucher.
- Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit vS in eine Geschäftsbeziehung treten. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit vS in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Produkte / Software
- Unsere Produkte unterliegen dem technischen Fortschritt. Technische Änderungen und Änderungen der Form, Farbe und Gewichtseinheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren sowie handelsüblicher Grenzen vorbehalten.
- Der Kunde erkennt an, dass Software komplex und nicht vollkommen fehlerfrei ist. Für die Fehlerfreiheit von Software übernehmen wir keine Garantie. Der Kunde ist berechtigt, die Software in der erworbenen Anzahl von Berechtigungen zu nutzen.
- Die vS weist vorsorglich und ausdrücklich darauf hin, dass Beschaffenheitsvereinbarungen laut ausgegebenen Produktbeschreibungen den objektiven Anforderungen gegenüber vorrangig sind.
- Sämtliche Programme bleiben Eigentum des Verkäufers. Programme, Dokumentationen und nachträgliche Ergänzungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers Dritten nicht zugänglich gemacht werden und –auch für eigene Zwecke vorbehaltlich einer Sicherungskopie–weder kopiert noch irgendwie anders dupliziert werden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Maßgebend sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung der vS genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
- Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in Ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten die Preise der vS jeweils ab Werk. Verpackungs- und Frachtkosten werden gesondert berechnet.
- Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist haben Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes an
- Die vS ist berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges –wenn der Kunde Kaufmann ist, ab dem Fälligkeitstag–Verzugszinsen in Höhe von 8 (bei Verbrauchern 5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren, tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
- Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.
§ 5 Lieferung
- Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung an uns.
- Die vS steht es ohne ausdrückliche Weisung des Kunden frei, die Versandart, die mit dem Versand beauftragte Firma und den Versandweg nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Lieferung nicht paketversandfähiger Ware erfolgt frei Bordsteinkante.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist vS berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Die vS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind.
- Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 6 Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt abgeliefert, so hat der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte vS sofort nach Erhalt der Ware unter Tel.: +49 (0)39361 967 17 mitzuteilen, damit vS den Transportschaden ihrerseits gegenüber dem beauftragten Logistikunternehmen geltend machen kann. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, gilt § 377 HGB.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag Eigentum der vS. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, selbst, wenn die vS sich nicht ausdrücklich hierauf beruft. Die vS ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält, insbesondere in Zahlungsverzug gerät oder gegen die vereinbarten Vertragsverpflichtungen verstößt. Eine Rücknahme der Ware durch die vS stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, dieser wird ausdrücklich erklärt.
- Vor dem vollständigen Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung der Kaufsache ohne die ausdrückliche schriftliche Einwilligung der vS nicht zulässig.
- Der Kunde ist vor Eigentumsübergang verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern. Im Schadenfall tritt der Kunde bereits jetzt seine Ansprüche gegen die Versicherung an die vS ab.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des mit der vS vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) an die vS ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft wurde. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die vS verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache vor Eigentumsübergang durch den Kunden wird stets für die vS vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung mit anderen, nicht der vS gehörenden Waren, erwirbt die vS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zum Zeitpunkt der Verarbeitung zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Kaufsache mit anderen, nicht der vS gehörenden Waren untrennbar vermischt wird.
§ 8 Gewährleistung
- Für gelieferte Ware besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den nachstehenden Regelungen.
- Handelt der Kunde als Unternehmer, gilt: seine Ansprüche verjähren aufgrund von Mängeln der Ware mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware; die gesetzliche Verjährung von Rückgriffsansprüchen bleibt unberührt. Darüber hinaus beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt ist. Zudem sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
- Die in Ziffer 2. genannten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht
- für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
- für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat,
- für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
- für eine ggf. bestehende Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen.
- Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Verwendung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen vS.
- Vor Einsendung von mangelhafter Ware hat der Kunde auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko darauf befindliche Daten vollständig zu sichern und zu löschen
§ 9 Reparatur
Für den Fall, dass ein vorhandener Fehler oder Defekt durch eine Reparatur behoben werden muss, verweisen wir auf unsere gesondert aufgeführte Reparatur und Service Bedingungen.
§ 10 Datenschutz
Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen notwendigen personenbezogenen Daten belehren wir in der gesondert geführten Datenschutzerklärung.
§ 11 Widerrufsrecht
Schließt der Kunde als Verbraucher einen Vertrag mit vS und verwenden der Kunde und vS für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (z. B. Bestellung per Mail sowie Telefon oder Fax), steht dem Kunden in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
§ 12 Haftung
- vS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Kunden,
- die von vS oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden,
- die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind,
- die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Absatz 2) beruhen,
- die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder
- für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
Im Falle einer lediglich leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (siehe Absatz 2) ist die Haftung von vS jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Schäden die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens oder die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.
- Im Übrigen ist die Haftung von vS und ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
- Im Falle eines von vS zu vertretendem Verlust von Daten haftet vS nur für solche Schäden, die trotz einer regelmäßigen und angesichts der Art der Daten, des Verlustrisikos und der drohenden Folgen eines Datenverlustes angemessenen Datensicherung eingetreten wären
- Die visuSolution GmbH übernimmt keine Gewährleistung auf Funktionalität des Programms visuReal® bei Auslassung einzelner Softwareupdates
- Für den Verlust von Daten beim Übertragen des Updates, bei Umbau oder Reparaturen technischer Voraussetzungen durch Dritte, ist die vS GmbH nicht haftbar.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr. Ist der Kunde ein Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.